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   BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 481/03   

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https://dejure.org/2003,7116
BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 481/03 (https://dejure.org/2003,7116)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2003 - 1 BvR 481/03 (https://dejure.org/2003,7116)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 481/03 (https://dejure.org/2003,7116)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde der Mutter zweier ehelich geborener Kinder gegen eine psychiatrische Begutachtungsanordnung bezüglich der Kinder im Rahmen eines elterlichen Sorgeverfahrens; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Klärungsbedürftigkeit von ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6

  • fr-blog.com

    Verweigerung der Begutachtungsanordnung im Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2; FGG § 12
    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung von Kindern verbunden mit stationärer Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 481/03
    Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zum Inhalt von Art. 6 Abs. 2 GG als Freiheitsrecht (vgl. BVerfGE 4, 55 ; 24, 119 ) und zur Ermittlungstätigkeit der Fachgerichte in sorgerechtlichen Verfahren (BVerfGE 55, 171 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.

    Damit steht den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatlichen Eingriffe in alle ihre Kinder betreffenden Angelegenheiten zu, soweit diese nicht durch das Wächteramt gedeckt sind (stRspr; vgl. BVerfGE 24, 119 m.w.N.).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 481/03
    Die entscheidungserheblichen Fragen, insbesondere zum Inhalt von Art. 6 Abs. 2 GG als Freiheitsrecht (vgl. BVerfGE 4, 55 ; 24, 119 ) und zur Ermittlungstätigkeit der Fachgerichte in sorgerechtlichen Verfahren (BVerfGE 55, 171 ), sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt.
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 481/03
    Eine verfassungsrechtlich zu beanstandende Beschwer der Beschwerdeführerin ist damit nicht eingetreten und auch nicht weiter zu erwarten (vgl. BVerfGE 10, 302 ).
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